1. Name, Sitz, Adresse
Der CB- Funk- Club führt den Namen " CB-Funk-Club Foxtrott India Finsterwalde".
Die Adresse lautet:
CB-Funk-Club Foxtrott India Finsterwalde
Postfach 1332
03232 Finsterwalde
2. Ziel und Zweck des Funkclubs
Der Club ist der Zusammenschluß von CB Funkern und Funkfreunden.
Anliegen des Clubs ist die Zusammenführung aller sich zu dieser Satzung bekennenden Funkfreunden zum Zwecke der Kommunikation und der Hilfeleistung von in Not geratenen Bürgern.
Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig.
a) Der Club erfüllt seine Aufgaben mit der Durchführung von Veranstaltungen und Treffen mit anderen Vereinen und Interessengemeinschaften. Die Organisation von Veranstaltungen hat bildenden und unterhaltenen Charakter.
b) Betreuung, Förderung und Vertretung seiner Mitglieder in allen fachlichen Fragen, Aufbau von Funkanlagen und deren Einstellung, sowie Hilfeleistung bei Reparaturen, soweit es postalisch erlaubt ist.
c) Verhinderung der Vereinsamung durch Ermöglichung einer aktiven CB-Funk-Kommunikation, durch Hilfeleistung für ältere Funkfreunde und behinderte Mitbürger im Rahmen der funktechnischen Möglichkeiten.
d) Hilfeleistung für in Not geratene Bürger, durch Benachrichtigung der dafür zuständigen Organe.
3. Organisationsbereich
Der Org.-Bereich erstreckt sich auf das Territorium Finsterwalde und die anliegenden Städte und Gemeinden.
4. Organe des Vereins
4.1. Mitgliederversammlung
Das höchste Organ des Clubs ist die Mitgliederversammlung. Die MGV ist das beschließende Organ des Clubs.
Kontinuierlich, und bei zwingenden Gründen ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Der MGV obliegt vor allem die:
a) Wahl des Vorstandes
b) Beschlußfassung über Satzungsänderung und Auflösung
c) Beschlußfassung über eingebrachte Anträge
d) Festlegung künftiger Veranstaltungen
e) Erarbeitung eines Arbeitsplanes für ein Jahr
f) Aufnahme von Mitgliedern
g) Ausschluß von Mitgliedern
Beschlüsse werden, außer bei Auflösung des Clubs, mit einfacher Mehrheit, bei Anwesenheit von mehr als 50% der Mitglieder, gefaßt.
Der Ausschluß eines Mitgliedes bedarf der geheimen und schriftlichen Abstimmung.
4.2. Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen. Er gliedert sich wie folgt:
- Vorsitzender
- Stellvertreter
- Schatzmeister
- Schriftführer
- Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit
Seine Mitglieder werden für zwei Jahre in geheimer schriftlicher Form gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Seine Vorsitzenden wählen die Vorstandsmitglieder unmittelbar nach der Wahl in der ersten konstituierenden Sitzung. Der Vorstand vertritt den Club im Rechtsverkehr und bei den örtlichen Behörden.
Die Ziele und Aufgaben des Clubs sind durch den Vorstand so zu verwirklichen, daß die Interessen der Mitglieder gewahrt werden und berechtigte Interessen von Dritten nicht verletzt werden.
Der Vorstand ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig und wird durch sie kontrolliert.
5. Erwerb der Mitgliedschaft, Beendigung, sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder
5.1. Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können Personen werden:
a) Personen die diese Satzung anerkennen.
b) Personen die einen Antrag auf Aufnahme stellen.
c) Jugendliche unter 14 Jahren, bedürfen der Zustimmung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.
d) Bevor die Mitgliederversammlung über eine Aufnahme entscheidet, ist eine dreimonatig Probezeitmitgliedschaft zu absolvieren.
e) Über die Aufnahme des Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit mündlich oder schriftlich.
f) Die Ablehnung der Aufnahme ist nicht anfechtbar, ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
5.2. Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied hat das Recht, aktiv an allen Veranstaltungen des Clubs und am Vereinsleben teilzunehmen und seine Ideen und Anregungen einzubringen.
- Die Mitglieder haben die Pflicht, den Club bei der Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen, die Beschlüsse der MGV umzusetzen und den Verein nach Außen würdig zu vertreten.
- Alle Mitglieder sind verpflichtet, das Eigentum des Clubs zu schützen, zu wahren und jeglichen Schaden abzuwenden.
- Jedes Mitglied beachtet bei der Ausübung des Hobbys die geltenden postalischen Bestimmungen und Empfehlungen.
- Mitglieder die gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung verstoßen, können zur Verantwortung gezogen werden durch:
1. Kritik vor der Mitgliederversammlung
2. Ermahnung
3. Ausschluß
5.3. Die Mitgliedschaft erlischt:
- Durch Austritt, der schriftlich zu erklären ist
- Durch Ausschluß, der sofort wirksam mit der Beschlußfassung ist
- Durch Ableben
- Durch Auflösung des CB-Funk-Clubs
6. Satzungsänderung, Auflösung
Beschlüsse über Satzungsänderung oder Auflösung bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder.